Neue Tempo 100 Regelung für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen

 

Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Tempo 100 für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen wurden an die technische Entwicklung der Fahrzeuge angepasst. Folgende wesentliche Änderungen gibt es:

 

  •  Die Bindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug ist entfallen.

 

  • Am Zugfahrzeug muss keine Tempo 100 Plakette mehr angebracht sein.

 

  •  Die einzuhaltenden Massenverhältnisse zwischen Zugfahrzeug und Anhänger wurden für bestimmte Kombinationen erhöht.

 

1. Voraussetzung: Das Zugfahrzeug muss entweder beschrieben sein als 

 

  • PKW o Kraftomnibus bis 3,5 t Gesamtgewicht und Tempo 100-Genehmigung oder
  • anderes mehrspuriges Kraftfahrzeug mit maximal 3,5 t Gesamtgewicht.

 

2. Voraussetzung: Der Anhänger muss ·

 

  •  für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet sein. ·
  • so beladen sein, dass die maximal zulässige Stützlast der Kombination annähernd erreicht wird.

Zu beachten ist, dass dabei weder die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs noch die des Anhängers überschritten wird. Grund: Durch eine hohe Stützlast wird das Fahrverhalten der Kombination deutlich verbessert. ·

 

3. Voraussetzung: Die Anhängerbereifung

 

  • darf nicht älter als 6 Jahre sein, ·
  • muss mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) aufweisen,
  • darf keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch nehmen. ·

 

4. Voraussetzung: Masseverhältnis

 

Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers (zG Anh) darf folgenden Wert nicht überschreiten:

 

zG Anh = X * m Zugfz leer                           mit m Zugfz leer = Leermasse Zugfahrzeug

 

Für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung der Kombination folgende Werte:

Bei ungebremsten Anhängern bis 750 kg  X = 0,3
Bei Caravans X = 0,8 oder 1,0*
Bei sonstigen gebremsten Anhängern X = 1,1 oder 1,2*

Alle gebremsen Anhänger müssen über mit hydraulischen Stoßdämpfern ausgestattet sein.

 

Die mit * versehenen Werte dürfen in Anspruch genommen werden wenn der Anhänger mit: ·

  • einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, für die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt, oder 
  • mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird, oder
  • das Zugfahrzeug ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt.

 

In jedem Fall gilt, dass die zulässige Anhängermasse nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs.

 

5. Voraussetzung: Eintrag im Fahrzeugschein

 

Der Fahrzeugschein Ihres Anhängers muss einen Hinweis enthalten, dass der Anhänger für den Tempo 100 Betrieb in einer Kombination geeignet ist.

 

Hat der Anhänger keine eigene Fahrdynamik-Stabilisierungseinrichtung nach 4. und sollen die erhöhten X -Werte 1,0 oder 1,2 in Anspruch genommen werden, muss im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs eingetragen sein, dass das Fahrzeug mit einem Stabilisierungssystem ausgestattet ist, das den Betrieb des Fahrzeugs mit Anhänger bei hoher Geschwindigkeit verbessert. Falls diese Hinweise nicht vorhanden sind, begutachten wir Ihren Anhänger gerne und erstellen Ihnen ein Angebot für die Aufrüstung Ihres Anhängers. Nachdem die Umbauarbeiten an Ihrem Anhänger abgeschlossen sind, stellen wir Ihren Anhänger auch selbstverständlich beim TÜV oder Dekra vor um den Änderungsvorschlag für den Fahrzeugschein zu beantragen.

 

6. Voraussetzung: 100 km/h Plakette

 

Unter Vorlage dieses Änderungsvorschlages können Sie bei der Zulassungsstelle einen neuen Fahrzeugschein und die gesiegelte Tempo 100 Plakette beantragen. Erst nachdem Sie diese Plakette an der Rückseite Ihres Anhängers angebracht haben, können Sie die Tempo 100 Regelung nutzen. Sofern in Ihren Fahrzeugdokumenten bereits ein Hinweis auf die Tempo 100 Eignung vorhanden ist, können Sie die gesiegelte Tempo 100 Plakette direkt bei der Zulassungsstelle beantragen.

 

FAZIT: Ist eine der unter 1 – 5 genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, können Sie die Tempo 100 Regelung für Kfz-Anhänger-Kombination nicht in Anspruch nehmen. Nach der alten Tempo 100 Regelung ausgestellte Genehmigungen für eine Kfz-Anhänger-Kombination behalten als Nachweis der Tempo 100 Eignung des Anhängers ihre Gültigkeit.

 

7. Ablastung

 

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Anhänger von TÜV Dekra o.ä. abgelastet werden und damit die 100 km / h Voraussetzung erfüllt werden. Nach der Ablastung darf nur noch das abgelastete Gewicht gezogen werden, auch wenn der Anhänger technisch für ein höheres Gewicht bei 80 km/h ausgelegt wäre.